Kurz gesagt
Für ein erstes Angebot genügen Adresse, Mietaufstellung und Baujahr. Für den Notartermin werden unter anderem Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und Mietverträge benötigt. Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin vergehen beim Direktverkauf oft nur wenige Wochen.
Gute Unterlagen sind beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses bares Geld wert. Je vollständiger das Bild, desto kleiner die Sicherheitsabschläge – und desto schneller geht es zum Notar. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht alles auf einmal haben. Für ein erstes Angebot reichen wenige Dokumente.
Für eine erste Einschätzung genügen
- Adresse und Anzahl der Einheiten
- Aktuelle Mietaufstellung: Einheit, Fläche, Nettokaltmiete, Mietbeginn
- Baujahr und grobe Angaben zu Modernisierungen
Vollständige Checkliste für den Verkauf
Grundstück und Rechtliches
- Aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte (Lageplan)
- Baulastenverzeichnis bzw. Auskunft der Stadt, falls relevant
- Unterlagen zu Dienstbarkeiten (Wegerecht, Leitungsrecht)
Gebäude
- Baupläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Wohnflächenberechnung
- Baugenehmigung und Genehmigungen späterer Umbauten
- Energieausweis (Pflicht beim Verkauf)
- Übersicht über Modernisierungen mit Jahr und Rechnungen
- Wartungsprotokolle Heizung, ggf. Aufzug
- Gebäudeversicherung
Vermietung
- Mietaufstellung mit Kautionen
- Alle Mietverträge mit Nachträgen und letzten Mieterhöhungen
- Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
- Hinweise auf Mietrückstände oder laufende Streitigkeiten
- Verträge mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigung, Winterdienst)
Fehlt etwas? Kein Problem. Auf Wunsch kümmere ich mich selbst um die Beschaffung: Mit Ihrer Vollmacht fordere ich Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte und Pläne direkt bei den Ämtern an.
Der Ablauf bis zur Kaufpreiszahlung
- Erstgespräch und Eckdaten – wenige Tage.
- Besichtigung und Unterlagenprüfung – meist ein bis zwei Wochen.
- Schriftliches Angebot mit Kaufpreis und Zeitplan.
- Kaufvertragsentwurf vom Notar – Sie erhalten ihn vorab und haben Zeit zur Prüfung.
- Beurkundung beim Notar.
- Vollzug: Der Notar lässt die Auflassungsvormerkung eintragen, holt Löschungsunterlagen Ihrer Bank und die Bestätigung ein, dass die Gemeinde kein Vorkaufsrecht ausübt.
- Kaufpreiszahlung, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt – üblicherweise einige Wochen nach der Beurkundung.
- Übergabe von Schlüsseln, Kautionen und Unterlagen. Ab dann ist der Käufer Vermieter.
Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin vergehen beim Direktverkauf häufig nur wenige Wochen. Wie schnell es tatsächlich geht, bestimmen Sie.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.