Daniel ReingruberMehrfamilienhaus-Ankauf Augsburg

Mehrfamilienhaus verkaufen in Neusäß

Direkt an Augsburg, zwei Bahnhöfe mit Direktzug nach München und die Westlichen Wälder vor der Tür: Neusäß verbindet Stadtnähe und Grün.

Kurz gesagt

Neusäß grenzt direkt an Augsburg und hat acht Stadtteile zwischen Stadt und Naturpark Westliche Wälder. Zwei Bahnhöfe mit umsteigefreier Verbindung nach München, A8 und B300 tragen die Nachfrage. Für den Altort wird ein Sanierungsgebiet vorbereitet; es gilt die Mieterschutzverordnung.

Neusäß auf einen Blick

Einwohner
23.037 (Stand 30.06.2026)
Stadtteile
acht, u. a. Westheim, Steppach, Täfertingen
Anbindung
Bahnhöfe Neusäß und Westheim, A8, B300
Mietrecht
Mieterschutzverordnung gilt

Lage und Charakter

Neusäß liegt zwischen Augsburg und dem Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“. Die acht Stadtteile – Alt-Neusäß, Hainhofen, Hammel, Ottmarshausen, Schlipsheim, Steppach, Täfertingen und Westheim – wurden in den 1970er-Jahren zusammengelegt; 1988 wurde Neusäß Stadt. Die Einwohnerzahl wächst seit Jahren.

Was die Mietnachfrage trägt

Die Bahnhöfe Neusäß und Westheim mit dem Fuggerexpress umsteigefrei nach München, die Nähe zu den Augsburger Straßenbahn-Endpunkten (Linie 2 am P+R West, Linie 4 in Augsburg-Nord), die A8 und die B300 sowie sechs Gewerbegebiete und ein Anteil am Güterverkehrszentrum.

Entwicklungen

Für Alt-Neusäß erarbeitet die Stadt ein Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen; Ziel ist ein Sanierungsgebiet. Bürgerwerkstätten fanden im Juli 2025 und im März 2026 statt. Außerdem plant die Stadt eine „Neue Mitte Westheim“.

Worauf Verkäufer hier achten sollten

Liegt Ihr Haus im Altort, kann es künftig in einem Sanierungsgebiet liegen – dann braucht ein Kaufvertrag eine Genehmigung der Stadt. Das verzögert einen Verkauf, verhindert ihn aber nicht.

Neusäß gehört zu den Gemeinden der Bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig vom 1.1.2026 bis 31.12.2029). Es gelten Mietpreisbremse, eine Kappungsgrenze von 15 % für Mieterhöhungen und eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung in Eigentumswohnungen.

Ein Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB) gilt in Neusäß nicht.

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Quellen

Dieser Marktbericht beschreibt den Standort allgemein und ersetzt keine Bewertung im Einzelfall.

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